Bei Kindern und Jugendlichen können sich durch verschiedene Belastungssituationen (z. B. Trennungssituationen in der Herkunftsfamilie, Gewalt, Lehrstellenmangel u. a.) psychische Erkrankungen entwickeln, die ohne zusätzliche Hilfsangebote nicht aus eigener Kraft gemeistert werden können. Die Belastungen erschweren oftmals das Leben derart, dass Betroffene den Lebensmut verlieren und auch bestehende Unterstützungssysteme (Freunde, Eltern) nicht mehr weiter wissen.
Die sich aus solchen Belastungen entwickelnden psychischen Beeinträchtigungen führen oft bereits im Kindes- und Jugendalter zu Auffälligkeiten und Entwicklungsbeeinträchtigungen, die dann im jungen Erwachsenenalter, im Rahmen so genannter Schwellensituationen (Prüfungen, Beginn einer Lehre, Umzug etc.), zu einem Zusammenbruch des seelischen Gleichgewichts (Krise) führen.
Die Mitarbeiter dieses Bereiches bieten durch eine ambulante Betreuung nach dem SGB VIII (§§ 27 ff. SGB VIII) eine sozialpädagogische Begleitung an, um so betroffene Kinder und Jugendliche zu unterstützen, eine angemessene Schulbildung zu erlangen, um deren Selbstständigkeit zu fördern und ihnen auf diesem Wege eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.
Die Vermittlung der Hilfen für Kinder und Jugendliche erfolgt durch das zuständige Jugendamt nach Antragstellung der Betroffenen.
Zum Erhalt der Angebotsleistungen im Bereich Kinder und Jugendliche ist eine Antragsbewilligung des zuständigen Jugendamtes erforderlich. Bei der Antragstellung beraten und unterstützen wir Sie gern. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein Informationsgespräch.
Tel.: 03831 35 66 99