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Uhlenhaus KLINIK

  • Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
  • Einweisungsschein zur Tagesklinik
  • ggf. schon vorhandene ärztliche und psychologische Vorbefunde (z. B. Befundberichte, Arztbriefe)
  • Medikamentenpläne (Haus- und Fachärzte)
  • Ihre hausärztlichen Medikamente
  • Ihre fachärztlichen Medikamente für die ersten Tage
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Unsere Tageskliniken bieten je nach Indikation eine intensive allgemeinpsychiatrisch-psychotherapeutische, gerontopsychiatrisch-psychotherapeutische oder eine psychosomatisch-psychotherapeutische Behandlung an, die es den Patient*innen ermöglicht, in ihrer gewohnten sozialen und familiären Umgebung zu verbleiben, ohne dass auf eine intensive Therapie verzichtet werden muss.

Dabei kann die tagesklinische Behandlung eine Alternative zu einem vollstationären Krankenhausaufenthalt darstellen oder einen Übergang vom vollstationären Krankenhausaufenthalt in den Alltag erleichtern.

Die Zuweisung erfolgt durch die behandelnden Hausärzt*innen, Fachärzt*innen oder Psychotherapeut*innen. Die Behandlungskosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Privatpatient*innen sollten vor Beginn der tagesklinischen Behandlung die Zusage der Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse einholen. Nach Vereinbarung ist eine Besichtigung der Tagesklinik im Vorfeld möglich.

Informationen zum klinischen Entlassmanagement

Medikamente, einen Rollator, Reha, Betreuung durch einen Pflegedienst: Für viele Krankenhauspatienten endet die Behandlung nicht am Tag ihrer Entlassung. Sie benötigen auch weiterhin medizinische Versorgung durch ihren Haus- oder Facharzt, Pflege oder Rehabilitation. Dies zu organisieren und einen möglichst lückenlosen Übergang zur Anschlussversorgung ihrer Patienten sicherzustellen, ist Sinn und Zweck des Entlassmanagements der Krankenhäuser. Eine wichtige Unterstützungsleistung – vor allem für ältere und alleinstehende Menschen. 

Seit dem 1. Oktober 2017 haben alle Krankenhäuser in Deutschland ein standardisiertes Entlassmanagement, über das sie auch auf ihren Internetseiten informieren. Dies sieht ein Rahmenvertrag zwischen GKV-Spitzenverband (GKV-SV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) vor. Die wichtigsten Informationen zum unserem neuen Entlassmanagement sind im Folgenden zusammengefasst.

Wer hat Anspruch auf das Entlassmanagement?

Patienten, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und eine Anschlussversorgung benötigen, haben ab 1. Oktober 2017 einen Anspruch auf Leistungen nach dem neuen  Entlassmanagement durch das Krankenhaus, in dem sie (voll- oder teilstationär) behandelt werden. Versicherte, die keiner Anschlussversorgung bedürfen, haben diesen Anspruch nicht.

Der Patient (oder sein gesetzlicher Vertreter) muss der Teilnahme am Entlassmanagement aus Datenschutzgründen schriftlich zustimmen; dazu erhält er bei der Aufnahme in unserem Krankenhaus ein Formular. Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Entlassmanagement besteht nicht. Zudem kann der Patient seine Einwilligung jederzeit widerrufen.

Was zählt zur Anschlussversorgung?

Zu den Anschlussversorgungen zählen beispielsweise Behandlungen durch einen niedergelassenen Haus- oder Facharzt, Reha-Maßnahmen, die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst und die Versorgung in einer Pflegeeinrichtung. Ob eine Anschlussversorgung notwendig ist, wird nach der Krankenhausaufnahme des Patienten in einem von unser Klinik entwickelten standardisierten Verfahren geprüft.

Wer ist in den Kliniken für das neue Entlassmanagement verantwortlich?

In unseren tagesklinischen Standorten sind für das Entlassmanagement unsere Bezugstherapeuten in Koordination mit den Fachärzten verantwortlich. 

Wie läuft das neue Entlassmanagement ab?

Der Rahmenvertrag des GKV-SV, KBV und DKG legen die wichtigsten Eckpunkte für ein zielführendes Entlassmanagement verbindlich fest:

Schritt: Frühzeitige Prüfung des Falls 

Unser Krankenhaus prüft bereits nach Aufnahme des Patienten, ob dieser voraussichtlich eine Anschlussversorgung benötigt. Zudem beobachtet die Klinik, wie sich der Gesundheitszustand des Patienten entwickelt und passt die Maßnahmen nötigenfalls an. Bei Patienten, die nicht einwilligungsfähig sind, wird ein gesetzlicher Vertreter bzw. gerichtlich bestellter Betreuer kontaktiert. Willigt dieser ein, wird das Entlassmanagement durchgeführt.

Schritt: Entlassplan/Organisation der Entlassung

Benötigt der Patient eine Anschlussversorgung (z. B. fortgesetzte Medikation, Reha, Physiotherapie), wird ein sogenannter Entlassplan erstellt. Unser Krankenhaus nimmt z. B. Kontakt mit dem Haus- und Facharzt, der Reha-Einrichtung etc. und gegebenenfalls mit der Krankenkasse auf. Bei Bedarf werden die Angehörigen oder amtlichen Betreuer des Patienten informiert. Das Krankenhaus kümmert sich zudem um die Organisation und Koordination der Anschlussmaßnahmen, falls nötig um Krankentransporte etc. Die Maßnahmen werden angepasst, wenn es der Gesundheitszustand des Patienten erfordert.

Schritt: Entlasstag/Entlassbrief/Abschlussgespräch

Am Tag der Entlassung erhält der Patient – und mit seiner Einwilligung auch der weiterbehandelnde Arzt – zumindest einen vorläufigen Entlassbrief. Darauf ist auch die Telefonnummer eines Ansprechpartners der Klinik vermerkt, der für das Entlassmanagement der Klinik zuständig ist.

Welche Zusätzlichen Leistungen gibt es?

Neben der Organisation der Überleitung in die Anschlussversorgung können wir im Rahmen des neuen Entlassmanagements folgende Leistungen verordnen:

Benötigt der Patient Arzneimittel, Heil- oder Hilfsmittel, wie z. B. einen Rollator oder Ergotherapie, eine Soziotherapie oder Häusliche Krankenpflege kann die Klinik diese nun in begrenztem Umfang (bis zu sieben Tage) verordnen. Krankenhäuser dürfen z. B. Medikamente mit der kleinsten Packungsgröße verschreiben. Bisher wurden Arzneimittel nur über das Wochenende für einen Zeitraum von bis zu drei Tagen mitgegeben – meist lose und ohne Beipackzettel. Dies konnte gerade bei älteren Menschen, die mehrere Medikamente einnehmen, zu unerwünschten Wechselwirkungen führen. AU-Bescheinigungen: Unsere Tagesklinik kann bei Bedarf auch Krankschreibungen („AU-Bescheinigungen“) von bis zu sieben Tagen ausstellen. Vorteil: Patienten müssen  nicht mehr unmittelbar nach der Entlassung beim Haus- oder Facharzt vorsprechen.

Können Patienten ihren Arzt, Pflegedienst etc. in der Anschlussversorgung frei wählen?

Ja. Patienten haben auch im Rahmen des Entlassmanagements das Recht, ihren Arzt, Physiotherapeuten, Pflegedienst etc. frei zu wählen. Das Krankenhaus ist verpflichtet, auf die freie Wahl hinzuweisen. Es gelten lediglich dieselben gesetzlichen Einschränkungen wie in allen anderen Fällen auch, so muss es sich z. B. um einen zugelassenen Arzt handeln.

Müssen Patienten am Entlassmanagement teilnehmen?

Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Wer kein Entlassmanagement wünscht, erteilt dem Krankenhaus einfach keine Einwilligung dazu. Wichtig: Benötigt der Patient dennoch eine Weiterversorgung, kann das dazu führen, dass Behandlungen nicht frühzeitig oder rechtzeitig genug eingeleitet werden können. Dies kann auch zur Folge haben, dass sich der gesundheitliche Zustand der Patienten verschlechtert. Der Anspruch auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse kann sich durch die spätere Antragsstellung ebenfalls verzögern.

Wieso müssen Patienten eine schriftliche Einwilligungserklärung abgeben?

Damit wir das Entlassmanagement durchführen dürfen, benötigen wir die schriftliche Einwilligung der Patienten. Das gleiche gilt auch für die Unterstützung der Kranken-/Pflegekasse, auch hier muss die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen. Hintergrund sind Datenschutzbestimmungen:

Zur Organisation der Anschlussversorgung müssen wir ggf. Kontakt z. B. zu Ärzten, Ergotherapeuten oder der Krankenkasse des Patienten aufnehmen. Dabei müssen unter Umständen Patientendaten übermittelt werden. Dies setzt die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus.

Wie können Patienten ihre Einwilligungserklärung wiederrufen?

Möchten Patienten ihre Einwilligung zum Entlassmanagement widerrufen, können sie dies jederzeit formlos schriftlich tun.

Wie beteiligen sich die Kranken- und Pflegekassen am Entlassmanagement?

Das Entlassmanagement ist als Teil der Krankenhausbehandlung eine originäre Aufgabe unseres Krankenhauses. Die Kranken- und Pflegekassen unterstützen uns aber verschiedentlich bei der Durchführung. Beispielsweise kontaktieren sie auf Wunsch Reha-Einrichtungen, Ärzte und ambulante Pflegedienste und stellen Pflegeberater und  Informationen bereit.

Uhlenhaus SERVICE

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Alltagsbegleitung: Ein Angebot der Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI welche mit der Pflegekasse abgerechnet werden. 

Voraussetzungen: die zu betreuende Person besitzt mindestens den Pflegegrad 1
Zielgruppe: Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz und Pflegebedürftige, die durch ihre Einschränkungen nicht oder nur eingeschränkt am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können

  • Leistungsangebot - Alltagsbegleitung:
  • Begleitung zu Terminen und Einkäufen
  • Spaziergänge

 

 

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Seit dem 1.11.2020 kann die Uhlenhaus SERVICE GmbH Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI durchführen und mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. 

Unsere Betreuungs- und Entlastungsangebot besteht aus Alltagsbegleitung wie die gemeinsame Erledigung persönlicher Angelegenheiten und einem Serviceangebot für Haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Unterstützung im Haushalt.

Voraussetzungen: die zu betreuende Person besitzt mindestens den Pflegegrad 1
Zielgruppe: Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz und Pflegebedürftige, die durch ihre Einschränkungen nicht oder nur eingeschränkt am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können

Leistungsangebot - Haushaltsnahe Dienstleistungen:

  • Haushaltsreinigung
  • Glas- und Rahmenreinigung
  • Wäschereinigung
  • Alltagsbegleitung (Wocheneinkauf)
  • Sonderreinigung (Frühjahrsputz)
  • Grundstückspflege
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  • Leistungsangebot - Alltagsbegleitung:
  • Begleitung zu Terminen und Einkäufen
  • Spaziergänge

 

 

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